Rückgang aber kein Ende der unerlaubten Telefonwerbung

Seit Oktober 2013 gelten verschärfte Regelungen im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung, u.a. für den Anbieterwechsel im Energiemarkt. Insbesondere ist das höchstmögliche Bußgeld von 50.000 auf 300.000 Euro erhöht worden. Dies folgte auf das Verbot der Telefonwerbung ohne ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers aus dem Jahr 2009.

Aus einem aktuellen Bericht der Bundesnetzagentur, der auf Anfrage der Grünen im Bundestag erstellt wurde, ist die Anzahl der Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung zwar zurückgegangen, wird aber offenbar noch immer in großem Ausmaß praktiziert. Zwischen Januar und Oktober 2014 sind 22.028 Beschwerden bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Im gesamten Jahr 2013 waren es 33.147. Seit der Einführung des Verbots 2009 sind insgesamt 187.054 Beschwerden registriert worden. Die BNetzA gab gleichzeitig bekannt, dass zwischen 2009 und 2013 insgesamt 618 Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Verbot eingeleitet worden seien. Es führten jedoch nicht alle Verfahren auch zu einer Strafe.

Insbesondere bei der Vermittlung von Strom- und Gaslieferverträgen sind beauftragte Direktvertriebsagenturen und seltener die hauseigenen Vertriebe einiger Anbieter durch unlautere Telefonwerbung aufgefallen.

Regionalversorger müssen nicht tatenlos zusehen, wie unlautere Wettbewerbsmethoden zu Kundenverlusten führen. Da sich die Direktvertriebe regional konzentrieren, können sich Grundversorger auf bevorstehende Aktivitäten vorbereiten. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen zusammen einen Leitfaden zur Abwehr von Haustür- und Telefonwerbern. Nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf.

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